Trotz Nachtflugverbot: Smartwings landet um 4 Uhr morgens in Zürich

Foto: Smartwings

Wenn es um das Nachtflugverbot geht, ist man in der Schweiz mindestens so genau wie an deutschen Flughäfen. Umso mehr erstaunt es, dass eine Boeing 737 von Smartwings um 4 Uhr in der Früh am Flughafen Zürich (ZRH) landete – mit offizieller Erlaubnis und ohne dass ein Notfall vorlag.

Das Wichtigste auf einen Blick:
🛬 Nachtlandung trotz Verbot: Smartwings-Boeing landet um 4 Uhr in Zürich mit Sondergenehmigung.
🌍 Verdacht auf Abschiebeflug: Flugroute führte über Afrika mit ungewöhnlichen Zwischenstopps.
📍 Auffällige Details: Parkposition nahe Ausschaffungsgefängnis und deaktivierte Webcams.

Folgt Frankfurtflyer auf GOOGLE NEWS

Um 23 Uhr abends heißt es am Flughafen Zürich in der Regel „rien ne va plus – nichts geht mehr“. Nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen dann noch für eine kurze Zeit verspätete Flugzeuge landen, ehe ein striktes Nachtflugverbot eintritt.

An dieses Nachtflugverbot musste sich eine Boeing 737 MAX 8 der tschechischen Smartwings offensichtlich nicht halten. Das Flugzeug des Billigfliegers mit der Registrierung OK-SWC startete in der Nacht von Montag (20. April 2026) auf Dienstag (21. April 2026) erst um 3 Uhr morgens in Bratislava.

Zwar hatte die 737 zu diesem Zeitpunkt einen verspäteten Abflug, aber auch pünktlich hätte es die Maschine nicht innerhalb der Betriebszeit des ZRH zur Landung geschafft.

Als die Maschine um 4:12 Uhr landete, bestätigte sich Beobachtern, dass es sich hierbei um keinen regulären Linienflug handelte. Doch was war Sinn und Zweck der späten Landung des Smartwings-Fluges aus Bratislava? Dabei hilft zunächst ein Blick auf das Nachtflugverbot des Flughafens Zürich.

Strenges Nachtflugverbot in Zürich

Am Flughafen Zürich gilt ein striktes Nachtflugverbot, das zu den strengsten in Europa zählt. Reguläre Starts und Landungen sind zwischen 23:30 Uhr und 06:00 Uhr grundsätzlich untersagt, wobei eine sogenannte „Verspätungsabbauphase“ bis 23:30 Uhr besteht, in der verspätete Flüge noch abgewickelt werden dürfen. In der Kernnacht von 00:30 Uhr bis 05:00 Uhr sind Flugbewegungen nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Notfällen oder unvorhersehbaren Ereignissen.

Für die Ausnahmegenehmigungen ist in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig, vergleichbar mit dem Luftfahrt-Bundesamt.

Das Nachtflugregime dient dem Lärmschutz der Bevölkerung und hat erhebliche Auswirkungen auf die Flugplanung von Airlines, insbesondere bei Langstreckenverbindungen und Umläufen mit knappen Umsteigezeiten.

Zu den wenigen Ausnahmefällen gehören auch die Starts und Landungen von Militärflugzeugen und Staatsluftfahrzeugen. Und auf Letzteres deuten einige Indizien hin.

Smartwings ging auf Afrika-Rundreise

So ist die OK-SWC noch ohne reguläre Flugnummer in Zürich gelandet und scheint dementsprechend als Ferryflug eingesetzt worden zu sein. Erst als die 737 Zürich um 6:48 Uhr wieder verließ, tauchte sie auf Flightradar24.com unter der Flugnummer QS4309 auf.

Screenshot: Flightradar24.com

Das erste Reiseziel lautete Hurghada (HRG) – prinzipiell noch eine wenig verräterische Touristendestination. Doch von dort aus ging es schnell weiter nach Bujumbura (BJM) in Burundi und im Laufe des Tages sogar noch nach Nairobi (NBO) in Kenia.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Schweiz hier Smartwings für Ausschaffungen (Anm.: Abschiebung im Schweizerdeutsch) beauftragt hat.

Ungewöhnliche Parkposition

Dafür spricht auch die ungewöhnliche Außenposition der Boeing 737 MAX 8. Denn statt irgendwo am Terminal oder zumindest auf einer der regulären Parkpositionen auf das Boarding für den Weiterflug zu warten, parkte die Maschine unweit des Ausschaffungsgefängnisses direkt im Süden des Flughafens.

Screenshot: Flightradar24.com

Der Tagesanzeiger, der zuerst über den nächtlichen Sonderflug berichtet hat, machte eine weitere spannende Entdeckung. Denn während des Zwischenstopps in Kloten seien die Webcams am Flughafen ausgeschaltet gewesen. Erst kurz vor dem Start seien diese wieder aktiviert worden.

Trotz Nachtflugverbot: Smartwings landet um 4 Uhr morgens in Zürich | Frankfurtflyer Kommentar

Warum schafft die Schweiz mitten in der Nacht Menschen außer Landes? Warum wurden die Webcams abgeschaltet? Waren hier besonders gefährliche Straftäter an Bord, die ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt haben oder es gar nie hatten? Diese Fragen bleiben aktuell noch unbeantwortet.

Genauso bleibt für mich die Frage offen, warum für derartige Ausschaffungen auf ausländische Billigflieger zurückgegriffen wird. Im Grunde bietet sich das doch für die einheimischen Fluggesellschaften viel eher an. Für jeden Airline-Boss, Piloten und Flugbegleiter müsste es doch eine staatsbürgerliche Pflicht sein, Abschiebeflüge durchzuführen, von denen es viel zu wenige gibt.

Teilt Ihr die Einschätzung, dass es sich hierbei um einen Abschiebeflug gehandelt haben muss? Was haltet Ihr davon, dass dafür Nachtflugverbote gebrochen werden und ausländische Airlines extra anreisen müssen? Ich freue mich auf Eure sachlichen Kommentare.

Quelle: Tagesanzeiger.ch

1 Kommentar

  1. Die Frage „ Warum schafft die Schweiz mitten in der Nacht Menschen außer Landes?“ ist ja wohl etwas reißerisch und unzutreffend gestellt. Denn wie beschrieben landete lediglich der Ferryflug „mitten in der Nacht“. Der Abflug mit mutmaßlich „auszuschaffenden“ Passagieren war morgens nach sechs.
    Warum das nicht die eigenen Airlines übernehmen? Wahrscheinlich weil Abschiebeflüge, so gerechtfertigt und nötig sie auch sein mögen, immer auch eine schlechte Presse nach sich ziehen können und Airlines generell nicht mit so etwas in Verbindung gebracht werden wollen.
    Irgendeine Herz-Schmerz-Geschichte über eine vermeintlich ungerechte Abschiebung findet sich erfahrungsgemäß ja immer…

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.