Über das Hausverbot, was ich für die Nutzung der bekannten IHG-Bespreisgarantie in einem Hamburger Hotel bekam, haben wir in den vergangenen Tagen bereits zweifach berichtet. Nun haben wir auch eine offizielle, schriftliche Stellungnahme vom Hotel erhalten. Zunächst hatte ich Euch allgemein ich die gesamte Geschichte hier erzählt. Einige Tage später meldete sich der General Manager des Hotels noch einmal persönlich bei mir und entschuldigte sich. Hierüber hatte ich Euch auch direkt hier berichtet.
Wie mir die IHG-Bestpreisgarantie ein Hausverbot einbrachte – Stellungnahme
Auch aufgrund einiger Nachfragen unserer Leser, haben wir das Hotel noch einmal um eine offizielle Stellungnahme zu dem Vorfall gebeten. Ich denke, dass sich ähnliche Vorfälle nicht wiederholen.
Hier einmal die offizielle Stellungnahme des General Managers vom Crowne Plaza Hamburg:
Das Wichtigste vorab: Die Best Rate Garantie gilt selbstverständlich unverändert. Wir versprechen unsere Gästen online den besten verfügbaren Tarif. Weitere Informationen zur Bestpreisgarantie finden Sie hier. Beim Hausverbot, das wir gegenüber Herrn Behnke ausgesprochen haben, handelte es sich um eine Fehlentscheidung, die wir bedauern. Das Verbot wurde inzwischen aufgehoben und Herrn Behnke eine Entschädigung zugesagt.
Unseren Kollegen von Travel-Dealz liegt die gleiche Stellungnahme vor. Auch hier wurde berichtet und es gab noch ein klärendes Telefonat.
Im persönlichen Gespräch mit Travel-Dealz bedauerte Dreher seine Entscheidung: „Jeder Mensch macht mal Fehler.“ Die Bestpreisgarantie sei dem Hotel sehr wichtig und nicht der Kunde sei der Übeltäter. Das Problem seien eher Vertriebspartner, die Verträge missachten und Hotelzimmer günstiger anbieten, als auf IHG.com. Im Falle einer Bestpreisgarantie-Nutzung muss das Hotel übrigens selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
Wie mir die IHG-Bestpreisgarantie ein Hausverbot einbrachte – Fazit
Abschließend wollten wir Euch diese Stellungnahme noch einmal präsentieren. Es war uns stets sehr wichtig, hier auch beide Seiten, also auch die des Hotels, zu Wort kommen zu lassen.
Für uns ist der Fall nun erledigt und abgeschlossen. Der Vorgang wurde zufriedenstellend gelöst und wir glauben auch, dass sich so etwas zukünftig nicht mehr wiederholen wird. Die IHG-Bestpreisgarantie ist ein Versprechen der Hotels. Dies sollte eingehalten werden. Falls Kontingente doch günstiger verkauft werden und diese am Markt öffentlich zugänglich sind, dann ist es das gute Recht des Gastes, diese Garantie in Anspruch zu nehmen.
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