Reiseziel ausgesucht, günstigen Flug und Hotel gebucht und die Vorfreude auf die Reise kann beginnen. Einigen von Euch kommt diese Vorgehensweise wahrscheinlich bekannt und als selbstverständlich vor. Hintergründe und weiteres, wissenswertes zum deutschen Pass, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Bitte beachten: Neben dem deutschen Pass gibt es durchaus weitere Pässe, mit denen ebenfalls in eine Vielzahl von Ländern gereist werden kann.
Wissenswertes zum deutschen Pass | Von Deutschland in die Welt
Mit dem deutschen Pass haben wir ein Tool, mit dem wir ca. 89 % der Staaten weltweit bereisen können. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Mitglieder der Vereinten Nationen. [3] Gemäß der Bundespolizei haben deutsche Staatsangehörige grundsätzlich einen gültigen Pass mitzuführen, sobald Deutschland verlassen wird oder eine Einreise erfolgt. Es wird hierbei nicht zwischen Schengen- und Non-Schengen-Staaten unterschieden. In manchen Ländern dürft Ihr auch mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen (vorläufigen) Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis und Personalausweis reisen. Darüber hinaus akzeptieren einige Länder über die EU-Mitgliedsstaaten hinaus einen gültigen Personalausweis. [4]
Anerkennung von Ausweisdokumenten, bundespolizei.de
Reisen mit Kindern, bundespolizei.de
Ersatzpapiere beantragen, bundespolizei.de
Wer nicht im Schengen-Raum unterwegs ist, benötigt für gewöhnlich ein Visum, dieses muss jedoch nicht immer vorab beantragt werden. Inhaber eines deutschen Reisepasses erhalten in vielen Fällen ein On-Arrival-Visa, welches für eine festgelegte Dauer mit Einreise ausgestellt wird. Die USA hingegen erwarten, dass Besucher vor Einreise einen ESTA-Antrag stellen. Die Genehmigung ist zwei Jahre gültig, es sei denn er wird durch definierte Szenarien vorab ungültig. Eines dieser Szenarien ist der Ablauf des eigenen Reisepasses. Seit dem Jahr 2018 benötigen die Genehmigungsverfahren übrigens mindestens 72 Stunden (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Wissenswertes zum deutschen Pass | Allgemeines über den Reisepass
Reisepass Fakten: [1]
- die Möglichkeit ohne komplexe Visa-Beantragung in über 170 Staaten zu reisen
- seit 2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation
- die neuen Sicherheitsmerkmale werden unter einer UV-Lampe sichtbar
- die Anschläge des 11. Septembers 2001 sorgten für eine Diskussion innerhalb der EU Mitgliedsstaaten und die anschließende Einführung von biometrischen Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln
- alte Reisepässe können nach einer Entwertung behalten werden
- wahlweise bestehend aus 32 oder 48 nummerierten Seiten
weiteres Informations-Video zum Reisepass auf bmi.bund.de
Folgende Daten werden festgehalten:
- Reisepassnummer
- Eure persönlichen Daten wie Vor- Mittel- und Nachname, Geburtstag usw.
- Details zu Eurem Körper wie die Größe und Augenfarbe
- Eure Unterschrift
- biometrisches Passfoto
- die ausstellende Behörde inkl. Datum
- für welche Länder er gilt. In den meisten Fällen wahrscheinlich „alle Länder“
Besondere Hinweise:
„Dieser Reisepass enthält sensible Elektronik und sollte mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden wie andere elektronische Geräte. Zur Erhaltung der Funktionalität insbesondere daher bitte nicht biegen, perforieren oder extremen Temperaturen oder extremer Feuchtigkeit aussetzen.“
„Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“
– Quelle: persönlicher Reisepass, letzte Seite
Wissenswertes zum deutschen Pass | Informationen zur Beantragung
Der Reisepass kann entweder im Bürgeramt des eigenen Wohnortes oder an anderen Bürgerämtern erfolgen, wobei bei anderen Bürgerämtern ein Zuschlag verlangt wird. Welche Daten im Detail erforderlich sind, erfahrt Ihr z.B. auf dem Web-Auftritt Eures Bürgeramtes und mit Antragstellung dauert die Bearbeitung im Regelfall ungefähr zwei Wochen, außer Ihr nutzt den kostenpflichtigen Express-Service.
Bitte beachten Sie:
Kann Ihr Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. [1]
Reisepass Kostenübersicht
Welche Gebühren werden für den Reisepass erhoben?Produkt | Kosten |
---|---|
Reisepass mit 32 Seiten | Personen >=25: 60,00 Euro Personen <=24: 37,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten (22 Euro Zuschlag) | Personen >=25: 82,00 Euro Personen <=24: 59,50 Euro |
Reisepass im Expressverfahren 32 Seiten (32 Euro Zuschlag) | Personen >=25: 92,00 Euro Personen <=24: 69,50 Euro |
Reisepass im Expressverfahren 48 Seiten (32 Euro Zuschlag) | Personen >=25: 114,00 Euro Personen <=24: 91,50 Euro |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: | 0,00 Euro |
Kinderreisepass | 13,00 Euro |
Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses | 6,00 Euro |
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes | Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich. |
Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung, z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Passverlust | 13,00 Euro (Zuschlag) |
Unter Bestimmten Voraussetzungen habt Ihr übrigens Berechtigung auf eine Ermäßigung oder Erlassung der Kosten. Details dazu findet Ihr auf der Seite des Bundesministerium des Inneren. |
Foto-Mustertafel vom Bundesministerium des Inneren
Wissenswertes zum deutschen Pass | Eigene Erfahrungen im Rahmen von Filipinas/Filipinos reisen nach Deutschland
Aufgrund von persönlichen Erfahrungen möchte ich Euch den Aufwand aus Sicht eines Filipinos / einer Filipina im Vergleich zu den Möglichkeiten, den ein deutscher Pass bietet nicht vorenthalten und zeige Euch im Folgenden einen Ausschnitt der Anforderungen:
Als Staatsangehörige/r der Philippinen muss man dem deutschen Staat bzw. der deutschen Botschaft nachweisen, dass der Aufenthalt finanziell gesichert ist. Weitere Anforderungen gemäß dem Merkblatt für das Visumverfahren bei Anträgen auf Visa zum touristischen Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland sind: [2]
- Angabe des Reisezwecks:
- Angaben zu Ihrem Reiseziel und Ihrer Reiseroute UND
- Angabe des Verkehrsmittels für Ihre Hin- und Rückreise der Fluggesellschaft mit Nachweis der Reservierung eines Hin- und Rückflugtickets. UND
- Hotel-Voucher oder Bestätigung des Hotels/Pension, dass die Unterkunft bereits bezahlt wurde.
- Die finanzielle Absicherung Ihrer Reise- und Aufenthaltungskosten
- Durch Ihr eigenes Einkommen: unter Vorlage Ihrer Kreditkarten (nur als Fotokopie), keine Debitkarten, und deren Abrechnungen der vergangenen sechs Monate ODER
- Durch Ihr eigenes Einkommen: unter Vorlage von Kontoauszügen (für Ihr Konto) der vergangenen sechs Monate mit einer Bankbestätigung ODER
- Durch Ihren Gastgeber: Verpflichtungserklärung (Original und Kopie) nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (Original und eine Ablichtung), abgegeben von Ihrem Gastgeber vor der für seinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde
- Ihr Reisekrankenversicherungsschutz.
- Reisekrankenversicherungsschutz, gültig für Ihren beantragten Aufenthaltszeitraum sowie für alle Schengen-Staaten, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro; im Original und Kopie/Durchschlag. Deutsche Versicherungen werden auch in Kopie angenommen.
Wenn alle Anforderungen erfüllt werden ist es jedoch noch kein Garant für den Erhalt des Visum. Das letzte Wort hat der Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Manila.
Wissenswertes zum deutschen Pass | Frankfurtflyer Kommentar
Flug und Hotel buchen, ab in den Flieger und die Reise genießen, für mich bis vor ca. zwei Jahren eine Selbstverständlichkeit. Wenn ein Flieger mal etwas Verspätung hatte oder für die USA-Reise ein ESTA-Antrag ausgefüllt werden musste, empfand ich dies als lästig. Im Vergleich zum Aufwand, dem Staatsangehörige anderer Nationen teilweise entgegenstehen können wir uns aber glücklich schätzen.
Mit dem Verfassen des Beitrags habe ich gelernt, dass wir sogar teilweise mit abgelaufenen Ausweisen reisen dürfen. [4]
Ihr wollt jemanden von z.B. den Philippinen nach Deutschland einladen? Ihr könnt mich gerne jederzeit über Facebook (Globetrotter Alex), Twitter (AMartinNo1) oder Instagram (globetrotter.alex) anschreiben. Ich teile mit Euch gerne weitere Erfahrungen.
Quellenangabe(n):
[1] Bundesministerium des Inneren, Themen, Ausweise und Pässe. Stand: 08.09.2019 [2] deutsche Botschaft Manila, Tourismus-Datenblatt, PDF. Stand: 08.09.2019 [3] Wikipedia, List der Staaten der Erde. Stand: 08.09.2019 [4] Bundespolizei, Anerkennung von Ausweisdokumenten. Stand: 07.09.2019 [5] Bundesministerium des Inneren, Reisepass Liste, Kosten. Stand 07.09.2019 [6] Bundespolizei, Presse, Foto: Grenzkontrolle. Stand: 10.09.2019
Kleiner Fehler auf den beiden Weltkarten: Zumindest Kambodscha ist falsch markiert, da man dort für die Einreise ein Visum benötigt. Gibt’s zwar in der Regel on arrival, macht es aber trotzdem nicht überflüssig.
Okay, grad mal auf der Seite von Henley & Partners geprüft: Visa on arrival wird bei denen pauschal als visumfreie Einreise gewertet. Kann man also von halten, was man will… 😉
Very informative. Thank you!
Mit dem deutschen Reisepass lässt sich auch die elektronische Grenzkontrolle in Deutschland und in vielen EU-Ländern nutzen. Damit spart man Zeit bei Ein- und Ausreise, weil man nicht bei der Grenzpolizei anstehen muss. Nennt sich easypass.
Du weisst aber schon, dass die Esta lediglich zu einer Einreise auf den amerikanischen Flughafen berechtigt und die Entscheidung über die tatsächliche Einreiseerlaubnis erst der US-Grenzbeamte am Flughafen trifft, Mit der Esta darf ich nicht automatisch rein, auch wenn das viele denken. Was da an Angaben verlangt wird, übertrifft das deutsche Beispiel unten im Text noch bei weitem.
Hallo Micha,
ESTA ist ja ein Visa waiver Programm und ersetzt das Visum in den USA für viele Länder, was die Einreise in die USA durchaus einfacher und unkomplizierter macht. Natürlich ist ein genehmigtes ESTA, genau so wie ein Visum oder sogar eine Aufenthaltserlaubnis keine Garantie für eine Einreise in das Land, da alles auch vor Ort Wiederrufen werden könnte. Das kommt aber äußerst selten vor und es ist nicht so, dass Personen einfach zurückgeschickt werden, weil dem Beamten gerade danach ist.
Ich persönlich finde die Angaben für das ESTA immer noch OK, wobei es in den letzten Jahren deutlich mehr Fragen geworden sind, auch zu deinem Familiären Umfeld. Aber das ist in anderen Ländern noch mehr. Bei der Beantragung eines Indien Visum muss man bis zu den Großeltern Daten liefern und hier interessiert insbesondere ein Kontakt zu Pakistan.
LG
Christoph
Kleine Anmerkung zur Passpflicht: Die Seite der Bundespolizei stellt den Sachverhalt nur unvollständig dar. Nach § 2 Abs. 1 PaßG kann das BMI Ausnahmen von der Passpflicht definieren. Diese sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes beschrieben. U.a. wird dort der Personalausweis als gültiger Passersatz benannt. Somit benötigen Deutsche u.a. für Reisen im Schengenraum keinen Reisepass.