Fast vier Stunden Blockade des Flughafens Hamburg mit 68 abgesagten und 14 umgeleiteten Flügen führten nun zu einem kuriosen Urteil. Einem der Täter wurde nach dem Jugendstrafrecht lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Die Vorstrafen des Täters spielten beim Strafmaß keine Rolle. Der Richter zollte dem Angeklagten sogar Respekt für die Motive seiner Tat.
⛔ Flughafenblockade: 68 Flüge gestrichen, 14 umgeleitet – vier Stunden Stillstand in Hamburg.
⚖️ Mildes Urteil: Täter erhält nur eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht.
💶 Hoher Schaden: Eurowings bekam bereits 400.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam. So langsam trudeln jedoch die Gerichtsurteile für sogenannte Klimakleber ein, die durch die Blockade von Flughäfen zweifelhafte Aufmerksamkeit erlangten. Gerade erst im März 2026 wurde eine Klimakleberin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die im Sommer 2024 den Flughafen Nürnberg (NUE) blockierte. Sie wurde wegen 272-facher Nötigung verurteilt.
Flughafen Hamburg: Blockade mit massiven Folgen
Nun gibt es ein weiteres, noch spektakuläreres Urteil. Denn die durch eine Flughafenblockade verursachte Nötigung war deutlich gravierender als bei der jungen Dame aus Nürnberg. Es geht um einen Anschlag auf den Flugbetrieb am Hamburger Airport (HAM) im Jahre 2023. Damals – am 13. Juli 2023 – musste der gesamte Flugbetrieb für fast vier Stunden eingestellt werden. Zehn Aktivisten der Vereinigung „Letzte Generation“ verschafften sich gegen sechs Uhr morgens Zutritt zum Rollfeld des norddeutschen Flughafens. Dort klebten sie sich auf den Asphalt fest. Bis 9:50 Uhr dauerte der Einsatz, währenddessen 68 Flüge storniert und 14 Flüge umgeleitet werden mussten. Allein dem Flughafen Hamburg entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe.
Während bereits im vergangenen Jahr Eurowings im Rahmen einer Zivilklage vor dem Landgericht 400.000 Euro Schadensersatz zugesprochen wurde, zeigte sich das Amtsgericht im Strafprozess von einer deutlich milderen Seite. Obwohl der Angeklagte bereits wegen der Blockade einer Autobahn in Berlin verurteilt war, zeigte Amtsrichter Götz Göttsche Respekt für die Motive der Aktivisten. Der mittlerweile 21-jährige Täter erhielt lediglich eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht.
Weitere vermeintliche Mittäter sind weiterhin in einem regulären Strafgerichtsprozess verwickelt.
Kurioses Urteil in Hamburg: Klimakleber nach Flughafen-Blockade nur verwarnt | Frankfurtflyer Kommentar
Glück gehabt hat der inzwischen 21-jährige Klimakleber. Er landete vor einem Jugendgericht. Und obwohl schon Urteile in Zivilprozessen gegen die zehn Beteiligten der Flughafenblockade am Hamburg Airport im Sommer 2023 gefällt wurden, gab es hier nur eine Verwarnung. Der Eindruck kommt auf, dass ein ideologisch geprägter Richter die eigene Perspektive nicht ablegen konnte und es wohlwollend mit der Person meinte, die für die Stornierung von 68 Flügen mitverantwortlich war. Kann man natürlich machen, zahlt dann aber nicht besonders gut auf das Rechtsstaatsempfinden ein.
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Quelle: dpa via Airliners.de
Ob der Richter wegen Befangenheit belangt werden sollte…?! So einem Klimaterroristen auch noch seinen Respekt zu zollen, ist eine Frechheit und seines Amtes nicht würdig.