+++ Lufthansa News Update | No.5/06 +++

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+++ Wespe führt zu Flugabbruch +++ Umbuchung ist nach Annullierung kostenlos +++ Neue Kampagne +++ Austrian-Vorstand verlängert COO-Vertrag +++ SWISS zum Teil ausverkauft +++

Wespe führt zu Flugabbruch

Flug LH210 führt eigentlich von Frankfurt am Main nach Dresden, doch am 15. Juni kehrte die Maschine zurück. Grund: Die Piloten hatten eine unzuverlässige Geschwindigkeitsanzeige bemerkt- ein Sicherheitsrisiko für alle. 40 Minuten nach dem Start konnte der Airbus A320 wieder in Frankfurt aufsetzen.

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Bei der Untersuchung der D-AUIO wurde die Ursache entdeckt. Eine Wespe hatte sich in einem der Messrohre eingenistet, damit werden Flughöhe und -geschwindigkeit ermittelt. Die Passagiere wurden mit einer Ersatzmaschine nach Dresden gebracht und erreichten das Ziel etwa 3,5 Stunden später.

Umbuchung ist nach Annullierung kostenlos

Lufthansa hatte während der Pandemie Hunderte Flüge annulliert. Zwei Fluggäste wollten jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen, diese sollten jedoch einen Aufpreis bezahlen. Dagegen war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen und ist in den Vorinstanzen gescheitert. Der Bundesgerichtshof sieht dies nun anders und gab den Betroffenen recht.

Wann Betroffene einen kostenlosen Ersatzflug antreten, können sie laut dem Urteil selbst bestimmen- vorausgesetzt es gibt freie Plätze. Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil.

Neue Kampagne

Anlässlich des „Pride“-Monats und der im Sommer bevorstehenden Christopher-Street-Day-Paraden startet Lufthansa die Pride-Marketing-Kampagne „The World Says Yes To You“. Die Airline will sich damit als verlässlicher Partner für die queere Community positionieren und Offenheit, Toleranz und Vielfalt zeigen.

Lufthansa bringt Gäste verschiedenster Nationen und Kulturen zusammen und heißt alle an Bord willkommen – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Nationalität, sexueller Orientierung oder Identität. Für queere Menschen ist das Reisen in die Welt jedoch immer wieder auch mit einem Gefühl des Unbehagens verbunden – nicht überall werden alle mit offenen Armen empfangen. Mit der Pride-Kampagne stellt Lufthansa Menschen und Orte vor, die queeres Leben begrüßen. Und unterstützt damit queere Menschen, solche Orte und viele weitere auf der Welt zu entdecken

Austrian-Vorstand verlängert COO-Vertrag

Der Aufsichtsrat der Austrian Airlines hat die Wiederbestellung von Vorstandsmitglied COO Francesco Sciortino für fünf weitere Jahre bis 31.03.2029 bekanntgegeben.

Der Manager ist ausgebildeter Pilot und startete seine fliegerische Karriere schon 1997 bei der AUA. Seit April 2021 ist dieser im Vorstandsteam der Airline unter anderem für die Bereiche Flight Operations, Ground Operations und Technical Operations zuständig. Francesco Sciortino bildet gemeinsam mit Annette Mann als Chief Executive Officer (CEO) und Michael Trestl als Chief Commercial Officer (CCO) das dreiköpfige Vorstandsteam von Austrian Airlines.

SWISS zum Teil ausverkauft

Die Schweizer Lufthansa Tochter SWISS verzeichnet eine hohe Auslastung, auf einigen Strecken ist man für den Sommer schon jetzt ausgebucht. Doch der Erfolg ist auch ein Problem, die Kapazitäten sind erschöpft, Kunden müssen sich Alternativen suchen.

Acht Airbus A220 von SWISS können wegen Triebwerksproblemen nicht fliegen

Zwar können Airlines wie SWISS gerade höhere Ticketpreise durchsetzen und viel Geld verdienen, aber es droht der Verlust von Marktanteilen. Wenn man keine Flüge mehr anbieten kann, werden Passagiere zwangsläufig bei einer anderen Airline buchen und das Verhalten längerfristig ändern.

Lufthansa News Update | Frankfurtflyer Kommentar

Insekten und Kleintiere können sich gerade bei langen Standzeiten in die sensiblen Messinstrumente von Flugzeugen einnisten, die Werte könnten daraufhin falsch angezeigt werden. Die Verstopfung solcher Rohre führte zu Fehlentscheidungen im Cockpit der Birgenair in den Neunzigern, es war das Unglück  mit den meisten deutschen Todesopfern in der zivilen Luftfahrt.

 

6 Kommentare

  1. „Wann Betroffene einen kostenlosen Ersatzflug antreten, können sie laut dem Urteil selbst bestimmen- vorausgesetzt es gibt freie Plätze.“

    Soweit in der Theorie. Da bin ich mal gespannt, wie sich das in der Praxis entwickelt. Dann ruft man die Airline an/steht am Schalter und bittet um Umbuchung auf Flug xy. Ob die das dann wirklich macht? Die Airline nimmt dann bestimmt doch nur ihre vorgeschlagene Verbindung, da natürlich für sie am kostengünstigsten.

    • Das ist schlicht rechtswidrig, einfach bestätigen lassen und Klage einreichen. ich habe nach der EU Richtlinie Anspruch auf den NÄCHSTEN Flug, egal mit welcher Airline. Das klappt eigentlich meiner Erfahrung nach auch problemlos. Und nach dem BGH Urlteil entscheide ICH, wann ich mit derselben Airine fliege, nicht sie.

      • @Chilangoflyer
        Ja, aber es ist nicht jedermanns Sache, mit ein paar Tausend Euro in Vorkasse zu treten und die dann im Extremfall einklagen zu müssen.

        Mal sehen, wie sich die Anwendung des BGH-Urteils in nächster Zeit entwickelt.

    • Das Urteil besagt eigentlich nichts neues, sein Wortlaut ist nahezu identisch mit dem entsprechenden Absatz der EU-VO. Schade, dass dieses Urteil erst notwendig war weil Airlines geltendes Recht gern negieren.

      Lt. EU-VO hat der Fluggast (neben Rückerstattung / Rücktransport) das Recht auf unverzügliche Ersatzbeförderung oder aber Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Kundenwunsch bei Verfügbarkeit.
      Wird also der Flug über die Weihnachtsferien gestrichen darf der Kunde gern zu Ostern fliegen und muss sich nicht auf Januar verweisen lassen wo er gar keinen Urlaub hat. Freie Plätze mittels Screenshot der Buchungsseite nachzuweisen dürfte nicht so schwierig sein.

  2. Muss man halt immer Wieder einklagen, was viele abschreckt. Bei mir selbst läuft auch gerade so eine Klage gegen Ryanair. Die reagieren noch nicht mal auf die Klageschrift, die sitzen das bis zum eigentlichen Prozess aus. Die Prozesskosten sind immer noch billiger, als alle Forderungen zu begleichen.

  3. Komisch dass es dafür ein BGH Urteil gebraucht hat. Ich habe in den letzten drei schwierigen Jahren insgesamt rund 50 annulierte LH/LX/SN Flüge umbuchen müssen und nie Probleme gehabt, auf meinen Wunschflug gebucht zu werden, so es noch freie Plätze gibt – und zwar ohne jeglicher Zuzahlung oder Gemeckere.
    Was mich jedoch manchmal gewurmt hat, war wenn ich einen relativ teuren Flug gebucht hatte, und es dann nur noch die ungünstigeren billigeren Verbindungen gab. Da weigert sich LH tatsächlich die Differenz zu erstatten. Motto: Kannst ja einfach dein Geld in einigen Wochen oder Monaten zurück kriegen und dann neu buchen wenn es billiger ist. Nur, wenn erst kurz vor Abflug annuliert wird, ist der ungünstig gelegene Flug auch schon teuer geworden. Also für die teure Verbindung zahlen, aber nur die billige Verbindung kriegen, das ist schäbig.

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