Eine ungeplante Zwischenlandung kommt in der Luftfahrt zwar verhältnismäßig selten vor, eine Flugumleitung sorgt normalerweise aber für ein größeres Nachspiel und vor allem hohe Kosten. Meist wird der Flug wegen der Wetterbedingungen, technischen Problemen, medizinischen Notfällen oder Sicherheitsgründen abgebrochen, manchmal sorgen aber auch aggressive Fluggäste für eine vorzeitige Landung. In dem Fall könnte die verursachende Person zur Kasse gebeten werden.
Lufthansa Airbus A380 musste in Boston zwischenlanden
Erst letzte Woche sorgte der Lufthansa-Flug LH459 von San Francisco nach München für Schlagzeilen. Der Airbus A380 mit mehr als 500 Passagieren an Bord musste ungeplant in Boston landen, nachdem eine Passagierin eine Mitreisende angegriffen haben soll. Die Besatzung griff ein, fixierte die Frau mit Handfesseln und entschied sich anschließend für eine Sicherheitslandung in den USA.
Die Maschine konnte ihren Flug nach München später zwar fortsetzen, der Zwischenfall dürfte für Lufthansa dennoch erhebliche Kosten verursacht haben. Gerade bei einem Airbus A380 können ungeplante Flugumleitungen schnell zu einem teuren Problem werden.
Aggressive Passagierin zwingt Lufthansa Airbus A380 zur Kursänderung
Warum eine Airbus A380-Umleitung besonders teuer ist
Nicht jeder Flughafen kann einen Airbus A380 problemlos abfertigen. Das größte Passagierflugzeug der Welt benötigt gewisse Voraussetzungen wie ausreichend große Parkpositionen, geeignetes Bodenabfertigungsgerät und entsprechend geschultes Personal. Selbst an einem Flughafen wie Boston, der regelmäßig den Superjumbo der Lufthansa empfängt, bedeutet eine ungeplante Landung zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Die Kosten beginnen bereits mit der Entscheidung zur Umleitung. Zusätzlicher Treibstoffverbrauch, unter Umständen auch Überflugs- und Landegebühren, Sicherheitsmaßnahmen, Abfertigung und die Betreuung der Passagiere sorgen dafür, dass die Rechnung schnell anwächst.
Wie hoch die Rechnung für Lufthansa in dem Fall wirklich ausfällt, ist nicht bekannt. Laut Simple Flying gehen Schätzungen für die Kosten einer A380-Umleitung von 50.000 bis über 600.000 US-Dollar aus. Die ungeplante Landung eines so großen Jets könnte also eine halbe Million Euro verschlingen. Die tatsächliche Summe hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, darunter die Dauer des Aufenthalts, Kosten für die Betreuung der Passagiere sowie mögliche Auswirkungen auf den weiteren Flugbetrieb.

Im Fall von LH459 könnte die Rechnung durchaus sechsstellig werden. Nach der Ausladung der „Unruly Person“ samt Gepäck konnte der Superjumbo zwar weiterfliegen, von der Verspätung waren allerdings über 500 Reisende betroffen. Für diese war die Umleitung zwar ärgerlich, eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung EU261 ist jedoch eher unwahrscheinlich. Sicherheitsvorfälle und aggressive Passagiere gelten grundsätzlich als außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs einer Fluggesellschaft liegen.
Trotzdem müssen sich die Airlines nach einem solchen Vorfall um die betroffenen Passagiere kümmern. Nach der verspäteten Landung in München hatten viele Fluggäste keine Anschlussmöglichkeiten. In dem Fall müssen diese untergebracht werden, die Kosten für so viele Hotelzimmer könnten trotz Partner- und Vertragshotels beachtlich werden. Hinzu kommen die Ausgaben für Transport und Verpflegung, die ebenfalls übernommen werden.
Kann Lufthansa die Kosten zurückfordern?
Nun stellt sich die Frage, ob Lufthansa die Kosten der Umleitung von der Verursacherin zurückfordern kann. Grundsätzlich versuchen Airlines zunehmend, gegen sogenannte „Unruly Passengers“ vorzugehen und entstandene Schäden gerichtlich geltend zu machen.
Vor allem Ryanair verfolgt seit Jahren eine konsequente Strategie und fordert Schadenersatz von Passagieren, die durch ihr Verhalten Flugumleitungen verursachen. Auch in Deutschland sind entsprechende Forderungen grundsätzlich möglich, sofern der entstandene Schaden nachgewiesen werden kann. Ob Lufthansa diesen Weg im Fall von LH459 einschlagen wird, ist bislang nicht bekannt.
Nach Angriff an Bord: So teuer könnte die Airbus A380-Umleitung für Lufthansa werden | Frankfurtflyer Kommentar
Eine Flugumleitung wegen eines medizinischen Notfalls oder technischer Probleme lässt sich oft nicht vermeiden. Wenn jedoch das Verhalten eines einzelnen Passagiers dazu führt, dass ein Airbus A380 mit mehr als 500 Menschen an Bord ungeplant landen muss, ist dies besonders ärgerlich und unangenehm, aber manchmal auch unverzichtbar.
Nun stellt sich die Frage, wie man mit der Verursacherin umgegangen ist und was noch auf die Dame zukommen wird. Selbst wenn die Frau an den Kosten beteiligt wird, wird es schwer, das gesamte Ausmaß zu beziffern.
Hallo,
kann gegen den Störenfried(in) nach EU261 wegen der Verspätung eine Entschädigung von 600 Euro privatrechtlich eingefordert werden?
Wie ist eure Meinung dazu?
VG Peter
Kann ich mir nicht vorstellen, da EU261 sich ja ausdrücklich gegen „Luftfahrtunternehmen“ bezieht.
Selbstverständlich kann man gegen den Verursacher des persönlichen Vermögensschadens zivilrechtlich vorgehen und den gesamten nachgewiesenen Schaden einfordern. Sofern man eine Rechtschutzversicherung hat, würde diese das übernehmen oder zumindest im Vorfeld eine kostenlose Erstberatung geben. Ich würde das in jedem Fall prüfen lassen und am Ende rigoros im Sinne meines Schadenersatzes gegen den Verursacher vorgehen.
Nein weil einfache (bloße) Vermögensschäden wie z.B. ein Vermögensschaden der Ihnen durch die Verspätung Ihres Fluges entsteht nicht ersatzfähig sind. Lassen Sie sich das kurz von einer KI Ihrer Wahl (oder Ihrem Anwalt) erklären. Im deliktischen Schadendsersatzrecht (Deutschland § 826 BGB, Österreich § 1295 ABGB) besteht nur ein sehr eingeschränkter Schutz Ihres Vermögens.
Interessant. Hier freilich die Schweiz.
https://alexandria.unisg.ch/server/api/core/bitstreams/4532b5a4-a582-4c2a-9c73-f2c6cad6d675/content
Wenn Dir Schaden entstanden ist, kannst Du immer Schadenersatz verlangen. Allerdings nicht die genannte Pauschale, sondern einen tatsächlich entstandenen Schaden. Und in diesem Fall musst Du auch darlegen, was Du selbst unternommen hast, den Schaden zu minimieren.
Kann man solche Passagiere nicht schon beim Einsteigen erkennen? Die Flugbegleiter an den Türen mustern ja die Passagiere und müssten solche Raufbolde eigentlich erkennen können. Bei Air China passiert das nicht, da ist zumindest auf Langstreckenflügen immer ein schwarz gekleideter Sky Marshall an Bord, mit dem möchte wohl keiner Bekanntschaft machen. 🙂
Bei 500 Menschen hat man sicherlich bei mehreren Personen kein gutes Gefühl. Aber diese deswegen vom Flug auszuschließen?
Bitte solche Störenfriede an Bord hart sanktionieren. Ab auf die internationale Blacklist mit denen, sofern das rechtlich geht.
Alkoholverbot an Bord.
wo in der Meldung steht bitte etwas von Alkohol???
Nirgends! Aber man kann das pauschal immer herausschreien, ähnlich wie beim Tempolimit…
Nicht in diesem Fall.
In bislang zwei selbst erlebten Fällen war sehr viel Akohol im Spiel. Das war für alle Betroffenen sehr gut ersichtlich.
Na klar, alles verbieten wegen ein paar Idioten. Ich kann dieses linksgrüne Gerede nicht mehr hören. Atmen erlaubt ?
fesseln, und runter in den keller zum cargo. vielleicht kann sie da noch mit einem hund schimpfen…