Vor der Beziehung mit Christoph hatte ich nicht sonderlich viel Ahnung von Airlines, verschiedenen Reiseklassen, der „Geheimsprache“ und den Luftfahrtgesetzen. Relativ zügig planten wir unseren ersten großen Urlaub, welcher unter anderem nach Bali ging. Wer Christoph kennt, der weiß dass der Weg auch das Ziel ist, weshalb die Auswahl der richtigen Airline von großer Bedeutung ist. Hier ist es ihm nicht nur wichtig möglichst komfortabel oder innovativ ans Ziel zu kommen, sondern auch die Sicherheit spielt für ihn eine enorme Rolle. So fliegt er grundsätzlich nicht mit Airlines, welche auf der „Blacklist“ stehen. Im folgenden Beitrag erfahrt Ihr alles Wissenswerte zum Thema Blacklist.
Was ist die „Blacklist“? | Unsichere Fluggesellschaften
Am 22. März 2006 wurde von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der Aviation Safety Agency die sogenannte „Blacklist“ („Schwarze Liste“) eingeführt, auf welcher Nicht-EU Airlines gelistet sind, welche nicht den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dort gelisteten Airlines dürfen in der EU weder starten, noch landen.
Die Liste ist online zu finden und jeder hat Zugriff darauf. Selbstverständlich wird die Liste auch regelmäßig aktualisiert, da sich hier immer mal wieder etwas ändert. Ist eine Airline erstmal auf dieser Liste gelandet, muss sie eine Streichung beantragen und sich einer Prüfung unterziehen. Gründe für eine Listung sind vor allem Mängel in der Sicherheit, aber auch die fehlende Bereitschaft oder die fehlenden Mittel diese zu beheben.
Was ist die „Blacklist“? | Welche Airlines sind betroffen?
Über 100 Airlines stehen auf der Blacklist, wovon sich die meisten in Afrika und Asien befinden. Nicht nur Airlines können auf der Schwarzen Liste stehen, sondern auch ganze Länder oder Staaten, wie beispielsweise wie der Sudan, Kongo, Eritrea oder Nepal. Airlines aus diesen Staaten dürfen generell nicht im Luftraum der EU fliegen.
Zu finden ist die Blacklist auf der Homepage der Europäischen Union, hier werden auch regelmäßig neue Beschlüsse und Aktualisierungen vorgestellt.
Was ist die „Blacklist“? | Frankfurtflyer Kommentar
Auch wenn das Flugzeug statistisch gesehen das sicherste Verkehrsmittel darstellt, lohnt sich vor allem bei Inlandsflügen in Asien und Afrika ein Blick auf die Liste. Christoph und ich vermeiden die Buchung dieser Airlines generell und nehmen lieber ein paar Euro mehr in die Hand um sicherer zu reisen. Solltet Ihr in Europa landen oder abfliegen könnt Ihr diese List ignorieren, da gelistete Airlines dieses Recht nicht besitzen, hier seid Ihr also immer auf der sicheren Seite.
Nepal Airlines verstehe ich überhaupt nicht..
Auf Aerotelegraph gab es im Dezember 2018 einen Artikel, dass Sie ihre neuen A330 nicht komplett auslasten können. Potential für zweimal nach Europa sehe ich durchaus und die Blacklist kann auch nur für Teile der Flotte bestehen (beispielsweise TAAG aus Angola).
Es ist nicht bloss die „Schwarze Liste“, welche es zu berücksichtigen gilt !
So fliege ich „gefährliche“ Flughäfen wie z.B. Funchal (auf Madeira) nur tagsüber und mit der einheimischen Airline TAP an.
Früher zählte der alte Airport Kai Tak in HKG zu dieser Kategorie, auf welchem ich es vorzog , mit CX oder dann mit extra ausgebildeten Piloten zu landen! So sind Gibraltar und die Färöer wegen dem plötzlich auftretenden Fallwind/Seitenwind gefürchtet.