Automatische Entschädigung für Reisende auf dem Vormarsch

Wird die Buchstabenkombination "MUC" bald auch auf Autokennzeichen zu lesen sein? Foto: Flughafen München

Flug- oder Zugausfälle sind immer ärgerlich – besonders aber, wenn man sich mit viel Zeitaufwand um eine Entschädigung kümmern muss. Die Geschichten, bei denen mehrere Dutzend Mails von Nöten waren, dass überhaupt etwas passiert, kennen wir alle. Das Thema der automatischen Entschädigung für Reisende hat in den letzten Jahren in den Medien immer mehr Beachtung bekommen und nun scheinen diesen Vorstoß auch einige Politiker zu unterstützen.

Automatische Entschädigung für Reisende auf dem Vormarsch | Wann wird man entschädigt?

Wichtig zu wissen ist, dass es bei „Entschädigung“ nicht um die reine Rückerstattung der Kosten geht, sondern wie der Name schon sagt, um eine Entschädigung. Wir Vielflieger (und sicher auch genug Nicht-Vielflieger) kennen dieses Thema von mehreren Stunden verspäteten Flügen oder wenn der Flug sogar komplett ausfällt.

Nun hat man als Statuspassagier oder Reisender in höheren Reiseklassen eher selten das Problem, dass man Entschädigungen hinterher laufen muss. Den Unmut dieser Kategorie der Passagiere will keine Airline auf sich ziehen.

Da aber der Großteil der Passagiere nicht zu dieser Personengruppe gehört, ist das natürlich auch für uns ein großes Thema. Sehr oft teilt Ihr uns Euren verständlichen Unmut mit und auch wir durften uns schon das ein oder andere Mal mit diesem nervigen Unterfangen beschäftigen.

Seit 2004 gibt es die sogenannte:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 .

Hier wird ganz klar geregelt, wann einem Passagier eine Entschädigung rechtlich zusteht und wann nicht. In dieser Verordnung wird nicht nur genau geregelt welche Summe jemandem bei welcher Verspätung zusteht, sondern auch Zusätze wie Betreuungsleistungen aufgrund von Verspätung werden hier behandelt. Trotz dieser Rechtsgrundlage lassen sich nahezu alle Airlines gerne Bitten – so kennt ja auch nicht jeder Passagier seine Rechte diesbezüglich.

Der Wunsch vieler Passagiere war es schon lange, dass diese Entschädigungsregelung ganz automatisch bei Verspätungen beachtet wird und die Reisenden bei entsprechender Verspätung ohne Brief- oder E-Mailverkehr die vorgesehene Summe bekommen. Dieser Wunsch scheint sich immer weiter in Richtung Realität zu entwickeln.

Automatische Entschädigung für Reisende auf dem Vormarsch

Nun wurden dies scheinbar an den richtigen Stellen gehört. So äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, zu der Thematik gegenüber dem Handelsblatt wie folgt:

 „Wir halten automatische Vertragsentschädigungen für sinnvoll….Dabei könnte mit den einfach gelagerten Fällen begonnen werden, etwa wenn Tickets online gebucht wurden und dem Anbieter so schon alle für die Entschädigung nötigen Daten vorliegen.“

Bereits 2018 hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf geeinigt den Passagieren die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung, insbesondere bei smart contracts zu vereinfachen. Was lange währt wird endlich gut und hierzu hat die Covid-19 Pandemie wohl auch etwas Gutes beigetragen. So bekommt Johannes Fechner zu seiner Stellungnahme auch vom rechtspolitischen Sprecher der Unionsfraktion Unterstützung:

„Gerade im Flugverkehr konnte man in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen, dass Erstattungen gezielt und systematisch verzögert wurden, obwohl die Ansprüche der Reisenden offensichtlich berechtigt waren“

Automatische Entschädigung für Reisende auf dem Vormarsch | Frankfurtflyer Kommentar

Es freut mich, dass man an dieser Stelle auch berichten kann, dass die Covid-19 Pandemie etwas Positives bewirkt hat. Diese Neuigkeiten sind definitiv ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn die Entscheidung noch nicht abschließend gefallen ist. Mit Unterstützung der Regierung sind aber zumindest schonmal die richtigen Weichen gestellt. Eine automatische Erstattung würde sicher den ein oder anderen Passagiernerv schonen.

Was haltet Ihr von dem Vorstoß? 

3 Kommentare

  1. Bürokratiemonster über das sich allein die Anwälte ärgern dürften, die damit eine gute Einnahmequelle verlieren.

    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass bereits heute 90% Fälle, die eine EU-Kompensation zulassen, berechtigt sind. Nur die Airlines weisen den Gast – regelwidrig – nicht auf seine Recht hin. Nicht mehr! Vor Jahren haben die großen Airlines meist bereitwillig das Recht des Fluggastes anerkannt und bezahlt.

    Seit ein paar Jahren allerdings kam auch bei Lh, AF/KL oder BA die Ansicht auf: wo kein Kläger da kein Richter, „wir machen es wie die LCC, und stellen uns dumm“:

    1. es werden absichtlich Gäste in FRA stehen gelassen (auf Verbindungen nach STR oder DUS) und auf den Zug nach STR oder DUS verwiesen, obwohl die Reise mit „Air“ gebucht wurde. Rechte werden nicht genannt!

    (mir selber passiert: von den 10 Gästen im Bus zum Flieger nach STR war ich der einzige, der den Flug 4h später nutzte, alle anderen fuhren wohl mit dem Zug, Mietwagen etc. und haben den Anspruch auf 250-600€ nicht geltend gemacht!)

    Somit fallen von den 100% Anspruchsberechtigten schon mal 80% weg, die man mit Zugtickets „befriedigt“

    2. Wer berechtigterweise EU-kompensaiton fordert, erhält von callcentern in Osteuropa, Indien oder Südafrika zunächst auf die allererste Anfrage irgendwelchen Blödsinn, die die Agenten von ihren Auftraggebern vorgekaut bekamen.

    Damit werden von den 20% nochmals 50% aufgeben!

    3. die übrigen 10% der Anspruchsberechtigten lässt man Klage einreichen und bezahlt nach Zugang der Klage den Rechtsanwalt und Gerichtskosten (ca. 200-300€ extra) des Klägers.

    Dass man damit viel besser läuft als 100% der Berechtigten automatisch zu erstatten, dürfte klar sein.

    Bedauerlicherweise kommt das Geschäftsmodell „wo kein Kläger da kein Richter“ immer mehr zum Tragen…

    Edit: in meinem Fall einer Covid-19 Erstattung (Mischbuchung OTA plus Gepäck bei LH) sind die Anwälte etwas hartnäckiger und verhandeln noch aussergerichtlich mit meinem Anwalt.

    • Das Problem sind die unwilligen staatlichen Aufsichtsbehoerden!

      Die EU261/04 Richtlinie sieht explizit vor, dass die staatlichen Aufsichtsbehoerden geeignete, wirkungsvolle Sanktionen gegen die Airlines verhaengen koennen um die Passagierrechte durchzusetzen.

      ((21) Member States should lay down rules on sanctions applicable to infringements of the provisions of this Regulation and ensure that these sanctions are applied. The sanctions should be effective, proportionate and dissuasive.)

      Hat das Luftfahrtbundesamt das als zustaendige Behoerde jemals gemacht? NEIN, und genau da liegt das Problem. Wenn die in Braunschweig ihre Arbeit machen wuerden, dann muessten wir Passagiere nicht unserem Recht hinterherrennen.

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