Deutscher Zoll hält Schauspieler Arnold Schwarzenegger über Stunden fest

Foto: Flughafen München GmbH

Auch bei Schauspielern schaut der deutsche Zoll genau hin. Diese Erfahrung musste Schauspieler Arnold Schwarzenegger am Mittwoch, 17. Januar 2024 bei der Einreise am Flughafen München (MUC) machen. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle führte dazu, dass er über mehrere Stunden festgehalten und ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Arnold Schwarzenegger war gerade um 13:45 Uhr aus Los Angeles per Linienflug angereist. Der Schauspieler wollte schnell weiter zum Weltklima-Gipfel. Doch der Zoll am Münchener Flughafen hatte anderes vor. Er kontrollierte Schwarzeneggers Gepäck und wurde fündig. Eine teure Uhr meldete der ehemalige Governeur nicht an.

Bei dem teuren Stück handelte es sich um eine Luxusuhr der Schweizer Marke Audemars Piguet. Das Exemplar wurde seiner Zeit extra für Arnold Schwarzenegger angefertigt. Wie Bild.de zuerst berichtete, beziffert der Schauspieler den Wert der Uhr auf ca. 20.000 Euro. Sie sollte vor dem Weltklimagipfel für einen guten Zweck versteigert werden.

Doch diese Begründung reichte den Zöllnern nicht aus. Die Edeluhr hätte bei der Einfuhr deklariert und versteuert werden müssen. Der Zoll leitete ein Strafverfahren ein. Thomas Meister, Sprecher vom Hauptzollamt München, äußerte sich dazu gegenüber Bild.de: „Wir haben ein steuerrechtliches Strafverfahren eingeleitet. Die Uhr hätte angemeldet werden müssen, weil es eine Einfuhr ist.“

Drei Stunden verbrachte Arnie beim Zoll, ehe seine Strafe festgesetzt wurden. Angeblich soll ihn das Vergehen 35.000 Euro gekostet haben. Diese habe der gebürtige Österreicher per Kreditkarte bezahlten wollen. Doch das lehnte der Zoll ab, 50% der Summe habe man in Bar verlangt. Doch so viel hatte Schwarzenegger natürlich nicht dabei. Zum Glück, denn die hätte er auch beim Zoll vorab deklarieren müssen.

Damit ging die Geschichte noch wie im Film weiter: Angeblich wurde Arnie in Begleitung zur Bank gefahren, um dort das Geld abzuheben. Partnerin Heather Milligan und ein weiterer Begleiter haben beim Zoll bleiben müssen. Als Sicherheit, dass der Schauspieler auch zurückkehrt.

Arnold Schwarzenegger, der zunächst recht entspannt bei der Zollkontrolle gewesen sein soll, hat mittlerweile seine Anwälte eingeschaltet.

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Die ganze Story wirkt tatsächlich wie im Film und – sollte sie in der Form komplett wahr sein – wie reine Schikane. Da hat der Zoll dem Schauspieler deutlich gezeigt, dass er nicht willkommen ist.

Für mich ist das Kurioseste an der Geschichte, dass Arnie nicht mit dem Privatjet zum Weltklimagipfel geflogen ist. Das gehört doch eigentlich zum guten Ton.

Quelle: Bild.de

8 Kommentare

  1. Wiest Ihr was mich an meisten an dieser Diskussion hier stört?

    Wenn der Betroffen nicht Arnold Schwarzenegger sondern z.B. Donald Trump gewesen wäre, wäre die Meinung hier wahrscheinlich Einheitlich: Richtig so. Gleiches Recht für alle.

    Natürlich kann man sagen: Der Zoll ist über das Ziel hinausgeschossen. Aber oft ist es ja auch so: Wie es in den Wald rein gerufen wird, schallt es hinaus. Und ob ein Artikel am Ende für einen Guten Zweck verwendet wird oder nicht, spielt formal auch keine Rolle. Wenn ich in die USA einreise und mehr als $10000 dabei hätte und das nicht melde, werde ich vor Ort auch nicht anders behandelt. Auch wenn ich sage. Das Geld ist aber für den Veteranen Verein von XYZ.

    • LOL als ob Trump jemals etwas verschenken würde. Spenden müssen nicht verzollt werden, das ist Unfug, der Zoll hat Mist gebaut. Oder hat schon jemals eine Hilfsorganisation Zoll bezahlt, wenn sie Hilfsgüter ins Land gebracht hat???

      • Selbstverständlich müssen in Europa auch Gegenstände die für wohltätige Zwecke verkauft werden, versteuert werden.

        Übrigens zahlt man als Supermarkt auf Lebensmittel die man der Tafel spendet die volle Umsatzsteuer. Daher ist es für Supermärkte oft günstiger die Sachen zu vernichten, als zu spenden.

        Dass mag Unfug und schlecht sein, ist aber tatsächlich die Lage zumindest in Deutschland.

        Bei der Uhr sieht der Zoll das wohl so: Die Uhr ist für den Verkauf in der EU bestimmt, entsprechend muss diese auch verzollt werden. Ob die Einnahmen dann gespendet werden oder nicht ist irrelevant. Bei der Frage der Straftat (welche bei dem Wert der Uhr wohl schon vorliegt), könnte dies das Strafmaß noch mal deutlich beeinflussen, aber den Zoll interessiert das nicht.

        • Da der Zoll das Strafmaß nicht festlegen darf, ist es schon in Ordnung, dass es ihn nicht interessiert. Das können nur Staatsanwaltschaft und Gericht. Arnie hat demnach auch keine Strafe gezahlt, sondern eine Sicherheit geleistet. Wie übrigens jeder Ausländer ohne festen Wohnsitz in Deutschland es muss, wenn er einer Straftat dringend verdächtig ist.

      • Trump hat z.B. sein Präser-Gehalt zur Pflege von Soldatenfriedhöfen gespendet und wahrscheinlich auch keinen steuerbezahlten Visagisten… Was spenden Deutsche Politiker , abgesehen von Steuergeldern für die andere gearbeitet haben oder geflogen sind („Luftverkehrsabgabe“)?

  2. Müssen alle nach D. Einreisenden , alles was mehr als 10 000 € wert ist bzw so bewertet wird , anmelden?z.B Film oder andere Festspiele. Z.B.Persönlicher Schmuck .
    Wie ist das bei Politikern mit ner teuren Protzuhrz.B.Rolex.Oder der neue Maßanzug des herrn steinmeier oder das Designkostüm der frau vdL ?

    • Nein, mehr als 10.000 Euro Bargeld müssen angemeldet werden, Sachen die verkauft werden und neu eingeführte Sachen. Persönlicher Bedarf muss nicht deklariert werden.

  3. Da ich Uhreanfficionado bin, kann ich bestätigen, dass dieses Thema durchaus nicht zu unterschätzen ist. Speziell in den USA und auch bspw. in Japan lassen sich hochwertige pre-owned Uhren z.T. deutlich günstiger erwerben, als in der EU. Ein Fallstrick kann nämlich dann auftreten, wenn der Zoll auf Schikane aus ist und bspw. für die sagen wir einmal Omega am Arm bei der Wiedereinreise am Flughafen einen Kauf- bzw. Herkunftsnachweis sehen will. Das gilt auch dann, wenn es sich um keine neue Uhr handelt. Ich kenne tatsächlich Fälle von Uhrenfreunden, denen genau das passiert ist und deren Uhr nach der Ankunft vorläufig beschlagnahmt wurde. Daher kann man sich bei der Ausreise bereits am Zoll ein entsprechendes Dokument ausstellen lassen, welches belegt, dass es sich bei der Uhr um einen persönlichen Gegenstand handelt, welcher bereits bei der Ausreise mitgeführt wurde – Nachweis per Rechnungskopie, Garantiekarte o.ä. Den komplexen Sonderfall einer Uhr, die ich in der EU gebraucht erworben habe, welche aber vom Vorbesitzer im Nicht-EU Ausland erworben und nicht verzollt und versteuert hatte, lassen wir mal außen vor. Daher reise ich immer mit meiner gut 20 Jahren alten Nomos Tangente am Arm, die ist so unauffällig, dass selbst der Zoll nicht nachfragt.

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